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Aktuelle CoV-19 Schutzmaßnahmen

Stand 16.08.2022: auf Grund neuer Verordnungen seitens Bundesregierung bzw. Verhaltensregeln im RHW bzgl. CoV-19 Schutzmaßnahmen wurden die Regeln für MODAL Präsenzseminare wie folgt angepasst:

Teilnahme für Personen mit Verkehrsbeschränkung ohne Symptome:

Eine Teilnahme am Seminar ist für Personen mit Verkehrsbeschränkung welche frei von Symptomen sind möglich, jedoch  nur unter Einhaltung folgender Maßnahmen:  

  • durchgehendes Tragen einer FFP2-Maske
  • erhöhter Abstand zu anderen Teilnehmer:innen
  • bei Verkaufstrainings ist zusätzlich zur FFP2-Maske auch die Plexiglas-Trennwand zu verwenden
  • die Essensabholung im SV-Restaurant ist mit FFP2-Maske möglich, die Essenseinnahme muss jedoch in einem separaten Seminarraum erfolgen

Personen mit Verkehrsbeschränkung mit Symptomen:

  • eine Teilnahme am Seminar ist nicht möglich

 

Generell gilt weiterhin für alle Teilnehmer:innen: 

  • Empfohlene FFP2-Maskenpflicht in Situationen, wo dies sinnvoll ist (etwa in engen Räumen bzw. wenn man fremde Personen trifft).
  • Setzen Sie auch nach wie vor auf regelmäßiges Händewaschen und Desinfektion

 

Bei Verstößen gegen Sicherheitsmaßnahmen werden Teilnehmer:innen, zum Schutz der Allgemeinheit, vom Seminar ausgeschlossen (Verständigung des Arbeitgebers erfolgt im Anlassfall umgehend).

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