Aktuelle CoV-19 Schutzmaßnahmen
Stand 16.08.2022: auf Grund neuer Verordnungen seitens Bundesregierung bzw. Verhaltensregeln im RHW bzgl. CoV-19 Schutzmaßnahmen wurden die Regeln für MODAL Präsenzseminare wie folgt angepasst:
Teilnahme für Personen mit Verkehrsbeschränkung ohne Symptome:
Eine Teilnahme am Seminar ist für Personen mit Verkehrsbeschränkung welche frei von Symptomen sind möglich, jedoch nur unter Einhaltung folgender Maßnahmen:
- durchgehendes Tragen einer FFP2-Maske
- erhöhter Abstand zu anderen Teilnehmer:innen
- bei Verkaufstrainings ist zusätzlich zur FFP2-Maske auch die Plexiglas-Trennwand zu verwenden
- die Essensabholung im SV-Restaurant ist mit FFP2-Maske möglich, die Essenseinnahme muss jedoch in einem separaten Seminarraum erfolgen
Personen mit Verkehrsbeschränkung mit Symptomen:
- eine Teilnahme am Seminar ist nicht möglich
Generell gilt weiterhin für alle Teilnehmer:innen:
- Empfohlene FFP2-Maskenpflicht in Situationen, wo dies sinnvoll ist (etwa in engen Räumen bzw. wenn man fremde Personen trifft).
- Setzen Sie auch nach wie vor auf regelmäßiges Händewaschen und Desinfektion
Bei Verstößen gegen Sicherheitsmaßnahmen werden Teilnehmer:innen, zum Schutz der Allgemeinheit, vom Seminar ausgeschlossen (Verständigung des Arbeitgebers erfolgt im Anlassfall umgehend).